Honorar

Die Kanzlei arbeitet auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes (RVG).

Jene Tätigkeiten, deren Vergütung nicht gesetzlich normiert sind, werden auf der Grundlage von Honorarvereinbarungen abgerechnet, die je nach Einzelfall frei ausgehandelt werden. Dem individuellen Problem entsprechend, ist die Vereinbarung von Pauschal- und Stundenhonoraren angezeigt.

Im Bereich der gewerblichen Mandate besteht darüber hinaus die Möglichkeit des Abschlusses von Beraterverträgen, um Kosten für Rechtsberatungkalkulierbar und transparent zu gestalten.

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Sie erreichen uns telefonisch in Cottbus 0355 25040 oder Hoyerswerda 03571 428251. Wir vertreten Ihre Rechte in der gesamten Region, u.a. auch in Bautzen, Dresden, Görlitz, Kamenz, Lübben, Lübbenau, Schwarzheide, Senftenberg, Spremberg, Weißwasser, im gesamten Bundesland und bundesweit.

Ihr Schwerpunktanwalt – Rechtsanwalt Roman Knapik, Rechtsanwalt Christian Sinapius, Rechtsanwalt Michael Sinapius, Rechtsanwältin Christine Sinapius

Jeder Anwalt unserer Kanzlei ist auf individuelle Rechtsgebiete spezialisiert.

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